Zirkus Krone Tierschutzbroschüre

CIRCUS KRONE TIERSCHUTZ Für die Haltung von Tieren im Circus gelten hierzulande das rechtlich bindende Tierschutz- gesetz und – als Unterstützung für Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte – das Säuge- tiergutachten sowie die „Leitlinien für die Hal- tung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Circusbetrieben“ . Letztere wurden vom Bun- desministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit Vertretern der Länder, dem Bündnis Tierschutz, der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, der Bundestierärzte- kammer, dem Berufsverband der Tierlehrer, dem Verband der Circusdirektoren und der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft festgelegt. Diese Leitlinien enthalten unter anderem die Mindestabmessungen der Tierstallungen und Außengehege, die Dokumentationspflicht über Haltungs- und Trainingsrichtlinien, die tierärztliche Versorgung, die Futterbeschaffung, Temperaturen, Aufsichtspflichten und Transportzeiten. Weitere Voraussetzungen für Circusse in Deutschland sind unter anderem eine Erlaubnis der zuständigen Behörden für jeden Tierlehrer sowie Sonder- erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art, für die es ebenfalls Voraussetzungen zu erfüllen gilt, darunter ausrei- chend fachliche Kenntnisse der Halter sowie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen wird in jeder Gastspielstadt, in der Circusse auftreten, vom Amtsveterinär der zustän- digen Behörden kontrolliert. Rechtliche Grundlagen Welche gesetzlichen Bedingungen für die Haltung von Wildtieren gibt es? Unser Circus gehört zu den am besten kontrollierten tierhaltenden Betrieben in Deutschland. 6

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