Raiffeisen Bayern
36 FACHARTIKEL MAIS BesteAussicht Immer die passende Lösung. Mit oder ohne TBA. Im Mais. // Entscheidungshilfe Maisherbizide TBA-haltig* TBA-frei ohne ALS-Hemmer mit ALS-Hemmer mit ALS-Hemmer ohne ALS-Hemmer *nicht in TBA-freien Gebieten einsetzbar Bei den mit ® gekennzeichneten Produktnamen handelt es sich um Marken des Bayer-Konzerns. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Warnhinweise und -symbole beachten. www.agrar.bayer.de Kostenloses AgrarTelefon: 0 800-220 220 9 Künftig nur noch 850 g Terbuthylazin in drei Jahren Maximal sind künftig 850 g Terbuthylazin je Hektar innerhalb von drei Jahren auf einer Fläche zulässig. Zum 14. Dezember 2021 erteilt das BVL daher die Bestimmung NG 362. Sie gilt für alle derzeit zugelassenen terbuthylazinhaltigen Pflan- zenschutzmittel. Das besagt die Anwendungsbestimmung NG362 Im Wortlaut heißt es in der NG362: „Mit diesem und anderen Terbut- hylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahres- zeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.“ Der Maiszünsler ist weltweit der bedeutendste Schädling im Mais. Auch in Bayern ist er mittlerweile in nahezu allen Anbauregionen beheima- tet und stellt die hiesige Landwirtschaft vor Herausforderungen. Kol- ben- und Stängelverletzungen durch Maiszünslerlarven sind Eintritts- pforten für Fusarienpilze und gefährden die Qualität. Zusätzlich führt Zünslerbefall durch Zerstörung der Leitungsbahnen und Stängelbruch zu Ertragsverlusten, die nach verschiedenen Untersuchungen durch- schnittlich bei 5 bis 10 Prozent und bei starkem Befall auch deutlich darüber liegen können. Mit einem fortschreitenden Anstieg der Tempe- raturen wird eine weitere Zunahme dieses wärmeliebenden Schädlings erwartet. Seit 2021 wird daher die biologische Bekämpfung des Maiszünslers für den Zeitraum von zwei Jahren über das KULAP-Programm mit 50 Euro je Hektar gefördert. Die biologische Bekämpfung erfolgt durch heimi- sche Schlupfwespenarten sogenannten Trichogramma. Diese werden in einer Vielzahl auf dem Feld ausgebracht und sind natürliche Gegen- spieler des Maiszünslers. Die Trichogrammen parasitieren die Eigelege des Zünslers, wodurch dessen Vermehrung reduziert wird. Das Verfah- ren ist erprobt und erreicht Wirkungsgrade von 70 bis 80 Prozent. Terbuthylazin umstritten – jetzt kommt die Begrenzung Hilfe aus der Luft – Mit der Drohne gegen den Maiszünsler Auflage gilt auch für bereits vorhandene TBA-Mittel Wichtig zu wissen ist: Die neuen Regeln gelten auch für bereits gekaufte Herbizide. Pflanzenschutzmittel, die sich noch mit alten Etiketts beim Anwender befinden, dürfen ab Wirksamkeit der Änderungsbescheide nur noch gemäß der geänderten Zulassung angewendet werden. Die drei Jahre gelten dabei auch rückwirkend! Der Anwender muss prüfen, ob in vorherigen Jahren bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Ter- buthylazin angewendet wurde. Falls ja, ist die Anwendung im aktuellen Jahr unzulässig. Die in den Vorjahren durchgeführten Anwendungen sind aber legal und bleiben es auch. Quelle: Agrarheute Die Schlupfwespen können von Hand ausgebracht werden. Dabei wer- den entweder Karten auf denen sich Nützlingseier befinden, an der Maispflanze befestigt, oder Kugeln auf Maisstärkebasis oder Cellulose im Bestand verteilt. Die einfachste und schnellste Ausbringung ist je- doch per Drohne oder Multikopter. Die Drohnen fliegen dazu GPS – ge- steuert die entsprechenden Felder nach dem Flugbeginn des Zünslers ein- oder zweimalig (höherer Wirkungsgrad) ab. Alle 7 Meter wird eine Kugel mit Trichogrammen abgeworfen. In nur 3 bis 4 Minuten kann eine Drohne so einen Hektar Mais behandeln und bringt dabei 220.000 Nützlingseier aus. Die dazu benötigten Schlagdaten können aus IBALIS exportiert, aus Ackerschlagkarteien und Farmmanagementsystemen entnommen, oder online direkt eingezeichnet werden. Eine Software ermittelt dann die Flugroute um die bestmögliche Verteilung zu ge- währleisten. Sprechen Sie Ihre jeweilige örtliche Raiffeisen Warengenossenschaft an, um die Vorteile der biologischen Maiszünslerbekämpfung per Drohnen- befliegung oder per Handausbringung zu nutzen und sich den Vorteil der staatlichen Förderung zu sichern!
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